Negative Bewertungen schädigen den Ruf Ihres Unternehmens . Zudem lassen sich potentielle Kunden von Bewertungen und Rezensionen beeinflussen und n ehmen von einer Kaufentscheidung Abstand.
Wir löschen negative Bewertungen auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, GoLocal sowie allen einschlägigen Bewertungs-Portalen. Wir haben jahrelange Erfahrung und sind auf das Internet- und Äußerungsrecht spezialisiert. Wie wissen daher genau, wie wir negative Bewertungen professionell und konsequent löschen. Wir erreichen Google und schützen damit Ihren Ruf vor negativen Rezensionen.
Sie reichen Ihre negativen
Bewertungen über unser
Kontaktformular ein. Wir
schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen
zurück.
Einer unserer Rechtsanwälte
meldet sich bei Ihnen. Dieser
ist auf die Löschung negativer
Bewertungen spezialisiert und
bespricht mit Ihnen, wie die
Bewertungen gelöscht werden
können. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der
Erstberatung erhalten Sie
unsere Auftragsunterlagen.
Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen
wollen.
Unmittelbar nach der
Beauftragung beginnen wir
mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen.
Über die Entwicklung Ihres
Falles halten wir Sie stets
transparent informiert.
Wir vertreten sowohl Unternehmer, als auch Unternehmen
bei der Löschung von negativen Bewertungen. Spezialisiert haben wir uns unter anderem auf die folgenden Bewertungs-Portale:
Eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung im Internet und die damit einhergehende rufschädigende Wirkung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen für das bewertete Unternehmen führen.
Selbst gegen negative Bewertungen vorzugehen kann zu einer unerquicklichen Tätigkeit werden. Die meisten Bewertungen werden anonym bzw. unter einem Pseudonym abgegeben. Eine unmittelbares Vorgehen gegen den Bewertenden scheidet daher im ersten Schritt aus. Als Ansprechpartner bleibt daher zunächst nur das Bewertungsportal bzw. die Suchmaschine. Oftmals scheitern jedoch viele Betroffene schon daran, dort überhaupt den richtigen Ansprechpartner zu finden. E- Mails oder Faxe werden oftmals nicht beantwortet. Zudem ist das Rechtsgebiet komplex und von der Rechtsprechung des BGH geprägt.
Wir haben diese Kenntnisse und gehen unmittelbar nach Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor.
Wir vertreten sowohl Unternehmer als auch Unternehmen bei der Löschung von negativen Bewertungen. Hierfür sind wir unter anderem in den folgenden Branchen tätig:
Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Seine 2007 veröffentlichte Masterarbeit war die erste größere wissenschaftliche Publikation zum Thema „Bewertungsportale im Internet.“ Seitdem beschäftigt sich Rechtsanwalt Müller mit dem Thema negative Bewertungen.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an – bei uns sind Sie in guten Händen.
Mauerstraße 66, 10117 Berlin
030 206 436 810
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